034 – Radikale Frauenbewegung
Pünktlich zum Frauentag vollenden wir unsere Trilogie mit einer Folge über die radikale Frauenbewegung. Die Frauen dieser Bewegung sind jedoch weder Terroristinnen noch Thermidorianerinnen. Ihre Radikalität äußert sich in der Infragestellung überkommener Geschlechterbilder.
Durch ihre Vorstellungen von Geschlechterrollen, die Ablehnung der Ehe und ihre Auseinandersetzung mit weiblicher Sexualität geraten die Frauen der „radikalen“ Bewegung in Konflikt mit Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung. Der Konflikt um die Zielsetzung der Frauenbewegung ist zugleich auch ein Generationenkonflikt. So profitierte Helene Stöcker als Studentin vom Kampf für Bildung des Frauenvereins der bürgerlichen Frauen. Im Bund für Mutterschutz kämpft sie nun für eine neue Ethik.
Kern der „radikalen“ Ansichten ist das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und die Idee einer gerechten Partnerschaft. Daraus folgt vor allem das Eintreten für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, d.h. die Abschaffung des §218 StGB. Doch auch die Streichung des §175, der männliche Homosexualität unter Strafe stellt, wird angestrebt. So findet auch eine Auseinandersetzung mit den Forschungen Magnus Hirschfelds statt. Anna Pappritz findet dessen Konzepte von Geschlecht jedoch zu simpel.
Das einige Frauen in Gemeinschaft zusammenleben, veranlasst jedoch auch zu Distanzierungen innerhalb der Bewegung. Denn diese stehen im Verdacht, lesbischer Liebesbeziehungen zu sein. Das bekannteste Beispiel ist Anita Augspurg, obwohl die Quellen hier keine definitive Auskunft geben. Ella Mensch, Herausgeberin der Frauen-Rundschau, sieht dadurch die gesamte Frauenbewegung diskreditiert und ist mit dieser Ansicht nicht alleine.
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